Verkauf der Solarmover auf Gut Erlasee bei Arnstein oder Weiterbetrieb bis zum Ende der Laufzeit laut Pachtvertrag?




Mittlerweile sind ja die Fristen für den Verkauf der sich in Privateigentum befindenden Solarmovern auf Gut Erlasee verstrichen. Viele haben sich entschlossen, ihre Solarmover nicht zu verkaufen und haben sich auch hier über diese Seite gemeldet. Wir sind mittlerweile eine starke Interessengruppe geworden. Auch jetzt kommt immer mal wieder der eine oder andere mit hinzu. Bei den Angaben verlassen wir uns natürlich auf die jeweiligen Rückmeldungen in den Emails. Wie viele Personen bzw. Solarmover nicht in unserer Liste stehen und nicht verkauft wurden, wissen wir ebenfalls nicht. Wir haben Kenntnis von etwa 80 Solarmovern, welche bei uns nicht im einzelnen gelistet sind. Eine genaue Anzahl über die tatsächlich nicht verkauften Solarmover kann nur die Fa. Raising Power machen. Offiziell haben wir folgende Anzahl bei uns gelistet (26.03.2024):

 

Anzahl Personen Anzahl Solarmover nicht verkauft
 99  156

 Derzeitige Zielsetzung des Kernteams der Interessengruppe :

 

  •  Gewinnung weiterer Moverbesitzer und -besitzerinnen die das Kaufangebot von S.A.G. oder anderer Kaufinteressenten nicht annehmen möchten, bzw. nicht angenommen haben
  • Die anstehende Eichung der Zähler per Stichprobenverfahren zu ermöglichen (bis Anfang 2024)
  • Zusammen mit Raising Power Augsburg auch nach Pachtverlängerung nach günstigen Rückbaumöglichkeiten suchen (bis Mitte 2025)
  • Abklärung mit Bayernwerk AG betreffend Einspeisevergütung um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb bei Pachtverlängerung zu ermöglichen (bis Mitte 2025)


23.09.2023:

In § 5.2 des Pachtvertrages steht geschrieben: "Die S.A.G. verpflichtet sich bei Beendigung des Vertrages, dem Pächter ein Kaufangebot bezüglich der SolarOptlmal-Anlage zu unterbreiten. Nimmt der Pächter dieses Angebot an, entfällt die Verpflichtung nach Abs. 1.“

 

Ich werde deshalb vorraussichtlich ausschließlich ein bedingungsloses Angebot zum Ende des Pachtvertrages annehmen. Lieber spende ich den Solarmover am Pachtvertragsende gegen Rückbau einer Organisation oder einem Verein.

 


 

 

Liebe Solarmover-Besitzerinnen und -Besitzer im

Solarpark Gut Erlasee bei Arnstein.

 

 

 

Vielen Dank, dass Sie auf der neuen Homepage für die Interessengruppe "Gut Erlasee" vorbeischauen.

(Diese ist sicher nicht perfekt, dafür selbstgemacht). Diese Seite wird in den nächsten Monaten um neue Informationen für alle die Privatpersonen oder evtl. auch Geschäftsleute ergänzt werden, welche nach einer Alternative zu dem Kaufangebot der Firma S.A.G. Solar Development & Construction GmbH (SAG) suchen. Wir machen keine Empfehlungen, ob Sie das Kaufangebot der SAG annehmen sollen oder nicht und führen diesbezüglich auch keinerlei Beratungen durch.

Wir sind mittlerweile aber schon viele, die sich entschieden haben, das Kaufangebot nicht anzunehmen und ihre Solarmover im Solarstrompark Gut Erlasee bis zum Ende der EEG-Förderung bzw. bis zum Ende des Pachtvertrages zu behalten.

 

Wir sind ja sicher alle etwas „erstaunt“ gewesen, über das meiner Meinung nach unangemessene Kaufangebot der Firma S.A.G. Solar Development & Construction GmbH (SAG), welches Ende Juni 2023 durch die Raising Power GmbH an alle Eigentümer versandt wurde. So erging es natürlich auch mir und ich habe mich entschlossen, per Zeitungsinserat nach anderen Eigentümern zu suchen. Weitere Eigentümer haben sich auch über das PV-Forum getroffen und jetzt haben wir auch diese Webseite entworfen. Wir sind momentan ein 3er-Team, welches die kommenden Monate nach einer Lösung für den Weiterbetrieb oder die Auflösung unserer Solarmover suchen will.

 

Der Pachtvertrag für die Solarmover im Gut Erlasee läuft für die meisten Eigentümer bis Ende 2026 oder Ende 2025. (Bitte schauen Sie in Ihren Pachtvertrag). Laut Pachtvertrag sind wir verpflichtet den Solarmover, jedoch nicht den Sockel zu entfernen. Im Pachtvertrag steht:

 

㤠1 Vertragsgegenstand
4.  Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die SolarOptimal-Anlage als bewegliche Sache Eigentum des Pächters und der Sockel sowie die Peripherie Eigentum des Grundstückseigentümers sind.“

 

㤠5 Beendigung des Vertrages

1.  Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Pächter verpflichtet, die Solar·Optimal-Anlage von dem Grundstück zu entfernen.

2. Die S.A.G. verpflichtet sich bei Beendigung des Vertrages, dem Pächter ein Kaufangebot bezüglich der SolarOptlmal-Anlage zu unterbreiten. Nimmt der Pächter dieses Angebot an, entfällt die Verpflichtung nach Abs. 1.“

 

Leider war im Kaufangebot nicht beschrieben, welche Alternativen es zu diesem Angebot gibt, bzw., wie der Vorgang ist, wenn das Kaufangebot ausgeschlagen wird.

 

Es sind mehrere Absätze eingefügt, welche ich so nicht akzeptieren möchte:

 

  • Das Übernahmeangebot ist stark befristet, das erzeugt Handlungsdruck bei den Eigentümern.
  • Durch den Hinweis auf weitere Kosten wird Angst geschürt, ohne die tatsächlichen Kosten zu beziffern.
  • Die Übernahme für 1 € soll bei mir zum 1.1.2026 erfolgen, der Pachtvertrag läuft bei mir aber erst zum 31.12.2026 aus. Die SAG kann somit für ein Jahr die EEG-Förderung einstreichen. Bei Ihnen kann es auch der 1.1.2025 sein (-> Pachtvertrag).
  • Die Eigentümer werden im Vertrag verpflichtet, die Funktion des Movers auf eigene Kosten bis zum 1.1.2026 (1.1.2025) zu gewährleisten. Das sehe ich als Freibrief an, wo jeder verpflichtet werden kann, noch teure Reparaturen durchzuführen. Laut Erinnerungsschreiben der Fa. Raising Power vom 1.9.2023 steht jetzt: "In welchem Zustand muss der Mover zu Übernahme sein? Die Nachführung sowie min. 2 Wechselrichter müssen funktionsfähig sein und entsprechend einspeisen. Wichtige Bauteile (Steuerung, Wechselrichter und Module) müssen funktionstüchtig sein. Nach Übergang haftet der Käufer vollumfänglich für alle Defekte."
  • Es besteht kein Widerrufsrecht.

 

Es wird nicht darauf hingewiesen, dass Privatpersonen die Solarmodule evtl. kostenlos entsorgen könnten und dass es Möglichkeiten der Entsorgung gibt. Wie das ablaufen kann ist noch nicht geklärt. Siehe auch hier:

 

https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/solarmodule/recycling

https://pvcycle.de/unsere-dienstleistungen/

https://www.bdew.de/online-magazin-zweitausend50/stoffwechsel/pv-anlagen-im-angesicht-der-entsorgungswelle/

https://www.solaridee.de/photovoltaik-recycling/

 

Wenn wir uns in einer Interessengruppe zusammentun (ist bereits entstanden), wird es uns gemeinsam hoffentlich möglich sein, für alle eine gute Lösung zu finden, um die Solarmover auf Gut Erlasee zurückzubauen. Denn, wenn das Kaufangebot nicht angenommen wird, dann haben wir zwei oder sogar drei Jahre Zeit, uns um den Rückbau zu kümmern. Welche Kosten dafür tatsächlich anfallen werden, kann aktuell noch nicht gesagt werden.

 

Als Alternative zum Rückbau ist die zweijährige Verlängerung des Pachtvertrages für die Solarmover auf Gut Erlasee möglich. Wie dann die Rendite und die Stromvergütung aussehen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Es fallen zumindest die Kosten für die Pacht an. Ob in dieser Zeit dann noch Reparaturen ausgeführt werden sollen, müssen Sie selbst entscheiden. Es muss auch Ihre Entscheidung sein, ob Sie für 1 € verkaufen wollen oder sich unserer Interessengruppe anschließen. Wir versprechen nichts, aber wir suchen gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung. Wobei natürlich auch weiterhin gerne mit der Fa. Raising Power zusammengearbeitet wird, wenn von dort eine faire Unterstützung kommt, um die Mover auf Gut Erlasee möglichst kostengünstig entfernen zu können.

 

Was mit den 1464 Solarmovern auf Gut Erlasee bei Arnstein nach Ablauf der EEG-Einspeisevergütung tatsächlich geschehen wird, liegt im Bereich der Spekulation und kann heute noch nicht gesagt werden.

 

Da ich mich auch entschlossen habe, das Kaufangebot nicht anzunehmen, ist natürlich auch jeglicher Zeitdruck weg und wir können uns auf die Verlängerung des Pachtvertrages oder die Demontage der Solarmover auf Gut Erlasee vorbereiten.

 

Herzliche Grüße

Ludwig Häberle

 

(23.09.2023: In § 5.2 steht geschrieben: "Die S.A.G. verpflichtet sich bei Beendigung des Vertrages, dem Pächter ein Kaufangebot bezüglich der SolarOptlmal-Anlage zu unterbreiten. Nimmt der Pächter dieses Angebot an, entfällt die Verpflichtung nach Abs. 1.“

 

Ich werde deshalb vorraussichtlich ausschließlich ein bedingungsloses Angebot zum Ende des Pachtvertrages annehmen. Lieber spende ich den Solarmover am Pachtvertragsende gegen Rückbau einer Organisation oder einem Verein.)

 


Auszug aus meinem Pachtvertrag

Auszug aus meinem Pachtvertrag mit Laufzeit bis 31.12.2026
Auszug aus meinem Pachtvertrag mit Laufzeit bis 31.12.2026

Zum Kernteam der ehrenamtlichen Interessengruppe gehören:

 

  • Ludwig Häberle
  • Wolfgang Holzinger
  • Martin Senger
  • nn



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